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König von Kronberg
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Staatsbürgerschaftsgesetz Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Kronberg Staatsbürgerschaftsgesetz

Dieses Gesetz regelt die Staatsbürgerschaft.

§1 Jeder Mensch hat das Recht auf die Kronberger Staatsbürgerschaft.

§2 Die Staatsbürgerschaft erlangt man durch das ausfüllen des Formulars im Amt.

§3 Die Staatsbürgerschaft darf nicht wegen Hautfarbe, Herkunft oder andere Persönlichkeiten verweigert werden.

§4 Der König darf die Staatsbürgerschaft aberkennen, wenn Gründe vorliegen.

§5 Das Gesetz tritt nach Aufnahme in die Gesetzessammlung in Kraft.

Beitragsnr.: 39
01.06.2010 15:58 König von Kronberg ist offline Email an König von Kronberg senden Beiträge von König von Kronberg suchen Nehmen Sie König von Kronberg in Ihre Freundesliste auf
 
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