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Staatsbürgerschaftsgesetz
Zitat:
Kronberg Staatsbürgerschaftsgesetz
Dieses Gesetz regelt die Staatsbürgerschaft.
§1 Jeder Mensch hat das Recht auf die Kronberger Staatsbürgerschaft.
§2 Die Staatsbürgerschaft erlangt man durch das ausfüllen des Formulars im Amt.
§3 Die Staatsbürgerschaft darf nicht wegen Hautfarbe, Herkunft oder andere Persönlichkeiten verweigert werden.
§4 Der König darf die Staatsbürgerschaft aberkennen, wenn Gründe vorliegen.
§5 Das Gesetz tritt nach Aufnahme in die Gesetzessammlung in Kraft.
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