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König von Kronberg
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Parteiengesetz Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Kronberg Parteiengesetz

Dieses Gesetz regelt das Wesen einer Partei.

§1 Eine Partei ist ein Zusammenschluss von Menschen.

§2 Eine Partei gilt als gegründet und bekommt eine Parteizentrale, wenn:

- Der Parteiname
- Der Parteienkürzel
- Die Parteifarbe/n
- Die Parteisatzung


vorhanden ist.

§3 Eine Partei die eines dieser Dinge nicht besitzt, kann bestehen, jedoch nicht in das Parlament einziehen.

§4 Eine Partei kann jederzeit vom König aufgelöst werden, sollte sie den Staat schädigen wollen oder eine andere illegale Handlung vorhaben/vornehmen.

§5 Das Gesetz tritt bei Aufnahme in die Gesetzessammlung in Kraft.

Beitragsnr.: 38
01.06.2010 15:22 König von Kronberg ist offline Email an König von Kronberg senden Beiträge von König von Kronberg suchen Nehmen Sie König von Kronberg in Ihre Freundesliste auf
 
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