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Geschrieben von König von Kronberg am 01.06.2010 um 15:22:

Parteiengesetz

Zitat:
Kronberg Parteiengesetz

Dieses Gesetz regelt das Wesen einer Partei.

§1 Eine Partei ist ein Zusammenschluss von Menschen.

§2 Eine Partei gilt als gegründet und bekommt eine Parteizentrale, wenn:

- Der Parteiname
- Der Parteienkürzel
- Die Parteifarbe/n
- Die Parteisatzung


vorhanden ist.

§3 Eine Partei die eines dieser Dinge nicht besitzt, kann bestehen, jedoch nicht in das Parlament einziehen.

§4 Eine Partei kann jederzeit vom König aufgelöst werden, sollte sie den Staat schädigen wollen oder eine andere illegale Handlung vorhaben/vornehmen.

§5 Das Gesetz tritt bei Aufnahme in die Gesetzessammlung in Kraft.

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