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König von Kronberg
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Steuergesetz Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Steuergesetz von Kronberg

§1 Das Gesetz regelt die Steuern der Republik.

§2 Steuern können erst mit einem Mindestsaldo von 1.000€ berechnet werden.

§3 Die Steuern sind alle an das Steuerkonto zu entrichten.
(1) Darauf kann die Regierung zugreifen.

§4 Eine Privatperson muss eine Bürgersteuer in Höhe von 8% pro Woche zahlen.
(1) Sie wird jeden Sonntag abgebucht.

§5 Eine Partei muss eine Parteisteuer in Höhe von 12% pro Woche zahlen.
(1) Sie wird jeden Sonntag abgebucht.

§6 Eine Firma mit Dienstleistungen muss eine Leistungssteuer in Höhe von 18% pro Monat zahlen.
(1) Sie wird jeden 1. des Monats abgebucht.

§7 Eine Firma mit Produktion und/oder Vekauf muss eine Vertriebssteuer in Höhe von 22% pro Monat zahlen.
(1) Sie wird jeden 1. des Monats abgebucht.

Beitragsnr.: 46
10.06.2010 17:12 König von Kronberg ist offline Email an König von Kronberg senden Beiträge von König von Kronberg suchen Nehmen Sie König von Kronberg in Ihre Freundesliste auf
 
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