Grundlagenvertrag mit dem Attekarischen Reich 17.08.2009
Grundlagenvertrag zwischen dem Attekarischen Reich und dem Matriarchat Dezirujo
Artikel 1 - Diplomatische Anerkennung
Das Attekarischen Reich und das Matriarchat Dezirujo erkennen sich mit Ratifizierung dieses Grundlagenvertrages diplomatisch an.
Artikel 2 - Botschaften
Die Unterzeichner bekräftigen Ihren Wunsch Botschafter auszutauschen, sofern Ihnen dies möglich ist.
Artikel 3 - Neutralitätsverpflichtung
Die Unterzeichner verpflichten sich in ihren internationalen Beziehungen der Drohung mit Gewalt oder ihrer Anwendung zu enthalten und ihre internationalen Streitfragen mit friedlichen Mitteln so zu
lösen, dass der Weltfrieden und die Sicherheit nicht gefährdet werden.
Artikel 4 - Status
Die Unterzeichner setzen den diplomatischen Status des jeweils anderen mindestens auf neutral oder äquivalent.
Artikel 5 - Innenpolitik
Die Unterzeichner verpflichten sich, die gegenseitige Achtung der Unabhängigkeit und Souveränität einzuhalten und sich nicht in die Innenpolitik des anderen einzumischen, außer es ist ausdrücklich erwünscht.
Artikel 6 - Hilfe
Die Unterzeichner verpflichten sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dem anderen bei Notwendigkeit humanitäre Hilfe zu leisten.
Artikel 7 - Kündigung
Der Vertrag kann nach einer zweiwöchigen Frist einseitig und mit Begründung von einem der Unterzeichner gekündigt werden.
Artikel 8 - Laufzeit
Dieser Vertrag hat unbeschränkte Laufzeit
Artikel 9 - Inkrafttreten
Dieser Vertrag tritt nach Ratifizierung in Kraft.
Artikel 10 - Fortsetzungsverträge
Auf der Grundlage dieses Vertrages können weitere Verträge zur Vertiefung der Freundschaft und Kooperation in verschiedenen Bereichen geschlossen werden.
Ratifiziert durch die Asembleo am 17-a auxgusto 2009