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Dezirujo
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Dies ist die am 30. Juni 2009 nach einer Volksabstimmung mit 80 % angenommene Verfassung und die durch die Hohepriesterin in Kraft gesetzt wurde:

Verfassung Dezirujo

Nach Jahrhunderten der Unterdrückung haben sich in Dezirujo freie Menschen zusammengefunden um einen gerechten und freien Staat zu bilden. Diese Verfassung ist Ausdruck des Willens einer neuen Nation.

Art .1
Dezirujo ist ein sozialer, friedfertiger, demokratischer und feministischer Staat, der auf den wissenschaftlichen unterstützen Lehren von Katerina von Osiko und Magdalena Navigado besteht.

Art. 2
(1) Die Staatsflagge von Dezirujo ist Flagge der Hoffnung (Grün mit weißem Stern)
(2) Die Staatssprache von Dezirujo ist Deziranisch (dezirana lingvo = Esperanto)
(3) Die Staatshymne von Dezirujo ist das Lied "Floru Dezirujo".
(4) Die Heilige Kirche von Dezirujo ist Staatsreligion.
(5) Die Hauptstadt von Dezirujo ist Sankta Magdalena.

Art.3
Innerhalb von Dezirujo genießen alle BürgerInnen Freizügigkeit und Meinungsfreiheit, Diese Freiheit darf nicht zur Bekämpfung der grundsätzlichen Staatsordnung missbraucht werden. Der Staat schützt die/den Einzelne/n und die/der Einzelne hat sich für die Gemeinschaft
einzusetzen.

Art. 4
Geschlechterdifferenzierung ist zulässig, wenn eine unterschiedliche Behandlung eine wissenschaftliche Grundlage hat. Dies geschieht zum Vorteil beider Geschlechter und der Gemeinschaft.

Art. 5
Jede/r BürgerIn hat das Recht auf Arbeit und eine angemessene Ausbildung. Schulbesuch und Hochschulbesuch sind kostenfrei.

Art. 6
Jede BürgerIn hat das Recht Vereine und Organisationen zu bilden und für diese einzutreten. Über die Zulassung und das Verbot von politischen Organisationen entscheidet die Hohepriesterin. Organisationen können verboten werden, wenn sie die Grundwerte Dezirujos bekämpfen

Art. 7
Dezirujo gliedert sich in vier Subdistrikte und die Munizipalitäten. Die Grenzen und Rechte der Subdisktrikte und Munizipalitäten bemessen sich nach einem zu erlassenden Gesetz über die lokale Selbstverwaltung, dass dem Grundsatz der Subsidiarität zu folgen hat.

Art. 8
Die Komunarden stehen als kleinste Einheit des Staates unter seinem besonderen Schutz. Die Komunarden nehmen die Fürsorge ihrer Mitglieder mit Hilfe des Staates wahr.

Art. 9
Die Hohepriesterin verkörpert die Einheit des Staates und ist das Staatsoberhaupt von Dezirujo. Sie residiert auf dem Heiligen Berg bei Sankta Magdalena. Die Hohepriesterin wird gewählt vom Wächterrat der Priesterinnen. Sie ist auf Lebenszeit gewählt, kann aber selbst zurücktreten.

Art. 10
Die Hohepriesterin wacht über die Einhaltung der Traditionen und hat ein absolutes Vetorecht gegen alle Beschlüsse anderer Staatsorgane. Die Hohepriesterin hat das Recht Dekrete zu erlassen in Bereichen in der Oberste Rat und die Volksversammlung nicht aktiv sind. Diese Dekrete entfalten unmittelbare Rechtkraft und können nur durch eine 2/3 Mehrheit der Volksversammlung außer Kraft gesetzt werden.Sie und der Wächterrat haben zudem die rechtssprechende Gewalt inne."

Art. 11
Die täglichen Staatsgeschäfte werden vom Regierenden Rat ausgeübt. Die Oberste Rätin wird von der Hohepriesterin der Volksversammlung vorgeschlagen und von ihm mit absoluter Mehrheit gewählt.

Art. 12
Die Oberste Rätin bestimmt die Richtlinien der Politik und hat die Organisationsgewalt über die Regierung. Sie schlägt der Volksversammlung die anderen Räte vor. Die Volksversammlung bestätigt diese mit absoluter Mehrheit und die Hohepriesterin ernennt sie.

Art. 13
Die Rätinnen führen das ihnen anvertraute Aufgabengebiet selbstständig. Innerhalb des Rates wird im Konsensprinzip entschieden. Wird keine Einigung erzielt, entscheidet die Hohepriesterin. Der Rat erlässt Rechtakte unterhalb von Gesetzen.

Art. 14
Die Hohepriesterin kann die Räte und die Oberste Rätin jeder Zeit entlassen. Die Volksversammlung kann mit absoluter Mehrheit eine Rätin
abwählen. In diesem Fall hat die Oberste Rätin eine neue Kandidatin vorzuschlagen. Wird die Oberste Rätin abgewählt oder entlassen muss der
ganze Rat zurücktreten.

Art. 15
Die Volksversammlung wird von den Komunarden gewählt. Jede Komunarde, die will, stellt eine Abgeordnete. Die Komunarde kann die Abgeordnete jeder Zeit abwählen und auswechseln.

Art. 16
Die Volksversammlung berät und beschließt Gesetze und kontrolliert Arbeit des Rates. Der Rat entscheidet grundsätzlich mit Stimmenmehrheit
sofern per Gesetz oder Verfassung nichts Anderes vorgesehen ist. Die Volksversammlunggibt sich ein Statut und wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende, die die Sitzungen leitet.

Art. 17
Dezirujo ist ein friedliebender Staat. Waffen dürfen nur zur Selbstverteidigung eingesetzt werden.

Art. 18
Alle Staatsorgane Dezirujos sind verpflichtet nach innen und außen für die Grundwerte des Staates Feminismus, soziale Gerechtigkeit, Humanismus und Pazifismus einzutreten und Verstöße gegen diese Grundwerte anzuprangern.

Art. 19
Die Wirtschaft hat den Wohlstand aller zu dienen. Persönliche Vorteilnahme und Habsucht haben keinen Platz. Die Produktionsmittel verbleiben in der
Hand der Komunarden und des Staates.

Art. 20
Die Volksversammlung wird zu seiner konstituierenden Sitzung von der Hohepriesterin einberufen. Diese leitet die Sitzung bis zur Wahl einer
Vorsitzenden.

Art. 21
Solange bestimmte Staatsorgane nicht bestehen, bleiben die Vollmachten dieser bei der Hohepriesterin.

Art. 22
Diese Verfassung kann mit 2/3 Mehrheit der Volksversammlung ergänzt. verändert oder neugefasst werden. Die Hohepriesterin muss diesen
Änderungen zustimmen.

Art. 23
Diese Verfassung wird von der Hohepriesterin erlassen und durch eine Volksabstimmung in Kraft gesetzt, sofern mehr Zwei-Drittel der BürgerInnen zugestimmt hat.

Art. 24
Diese Verfassung gilt für alle Teile des Landes. Dezirujo ist ein einheitlicher und unteilbarer Staat zum Wohle aller.

Sankta Magdalena 30-a junio 2009

Beitragsnr.: 2
02.06.2010 23:53 Dezirujo ist offline Email an Dezirujo senden Beiträge von Dezirujo suchen Nehmen Sie Dezirujo in Ihre Freundesliste auf
 
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