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Autor Beitrag
Thema: La teamoj
Rafaela Belsongho

Antworten: 2
Hits: 3490

Pieldpilka teamo 2010/11 02.12.2010 15:43 Forum: Konkordo Betularbar

Konkordo

Golulinoj / Torhüterinnen
1 Nikoleta Teksisto
2 Amalia Fertono

La Defendo / Die Abwehr
3 Hela Lumarko
4 Blanka Gado
5 Mila Sinkovska
6 Karina Schlumberger
7 Mia Hirazako
8 Simonida Barato (Femina)
9 Nadim Sabeliko (Ondo)

Mezludistinoj/ Das Mittelfeld
10 Ivona Urtiko
11 Hedera Kazumi
12 Sofia Lumesko
13 Larisa Sxtrumpardo
14 Ksenija Valverdo
15 Cindy Graham (Progreso)
16 Lavina Cico (propra junularo)

Avanulinoj / Der Sturm
17 Junina Senzorgo
18 Trezora Onisko
19 Hedona Jungardeno
20 Zofia Lipego
21 Nina Chiamvolo (propra junularo)

Weg:
A Frapona Embrazuro (Progreso Osikurbo)
M Sekura Bieno (Ondo)

Zu
A Nadim Sabeliko (Ondo)
A Simonida Barato (Femina)
M Cindy Graham (Progreso)
M Lavina Cico (propra junularo)
S Nina Chiamvolo (eigene Jugend)

Thema: Sicherheitsgarantie aus Aquatropolis!
Rafaela Belsongho

Antworten: 8
Hits: 7157

02.12.2010 15:41 Forum: La Esplanadoj

Tio estas vere bona novajho kaj la komenco de la fino de la terorista reghimo en Novidia!

Thema: Leghoj kaj kotraktoj
Rafaela Belsongho

Antworten: 0
Hits: 2568

Leghoj kaj kotraktoj 12.06.2010 10:58 Forum: Evoluado

Nun chiaj leghoj kaj kontraktoj estas chi tie en la nova forumo. Mi kopiis ilin. Mi pensas nun ni povas fermi la malnovan forumon chu ne?

Thema: Grundlagenvertrag mit dem Freistaat Osikanien 06.09.2009
Rafaela Belsongho

Antworten: 1
Hits: 2528

12.06.2010 10:57 Forum: Internaciaj kontraktoj

Anmerkung: Der Vertrag ist wohl hinfällig, da Nordanien den Freistaat Osikanien aufgelöst hat.

Thema: Grundlagenvertrag mit dem Freistaat Osikanien 06.09.2009
Rafaela Belsongho

Antworten: 1
Hits: 2528

Grundlagenvertrag mit dem Freistaat Osikanien 06.09.2009 12.06.2010 10:56 Forum: Internaciaj kontraktoj

Grundlagenvertrag zwischen dem Matriarchat Dezirujo und dem Freistaat Osikanien

Grundlegend auf die gemeinsame Erbe der Katerina von Osiko historisch und kulturell verbunden durch gemeinsame Sprache und Kultur schließen Dezirujo und Osikanien den folgenden Vertrag.

Artikel 1 - Diplomatische Anerkennung
Der Freistaat Osikanien und das Matriarchat Dezirujo erkennen sich mit Ratifizierung dieses Grundlagenvertrages diplomatisch an. Dezirujo wird international als Anwalt Osikaniens auftreten.

Artikel 2 - Botschaften
Die Unterzeichner bekräftigen Ihren Wunsch Botschafter auszutauschen, sofern Ihnen dies möglich ist. Die Botschaften sind jeweils unverletzbares exterritoriales Territorium des jeweils anderen Vertragspartners, ebenso wie Fahrzeuge der Botschaften und das die Botschafter diplomatische Immunität genießen

Artikel 3 - Neutralitätsverpflichtung
Die Unterzeichner verpflichten sich in ihren internationalen Beziehungen der Drohung mit Gewalt oder ihrer Anwendung zu enthalten und ihre internationalen Streitfragen mit friedlichen Mitteln so zu lösen, dass der Weltfrieden und die Sicherheit nicht gefährdet werden.

Artikel 4 - Staatsbürgerschaft
Jede/r OsikanerIn kann auf Antrag die Staatsbürgerschaft Dezirujos erhalten. Damit erhält sie ein Niederlassungsrecht in Dezirujo. Dezirujo fördert die Niederlassung osikanischer StaatsbürgerInnen in Dezirujo.

Artikel 5 - Innenpolitik
Die Unterzeichner verpflichten sich, die gegenseitige Achtung der Unabhängigkeit und Souveränität einzuhalten und sich nicht in die Innenpolitik des anderen einzumischen, außer es ist ausdrücklich erwünscht.

Artikel 6 - Hilfe
Die Unterzeichner verpflichten sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dem anderen bei Notwendigkeit humanitäre Hilfe zu leisten.

Artikel 7 - Sport
Beide Länder wollen ihre gute Beziehungen durch den Sport fördern. Osikanische SporterInnen erhalten das Recht international für Dezirujo zu starten-

Artikel 8 - Kultur und Bildung
Beide Staaten erkennen ihre Bildungsabschlüsse untereinander an und können im jeweiligen anderen Staat kostenlos und vollkommen gleichgestellt mit der einheimischen Bevölkerung studieren. Der gemeine Forschungs- und Wissenschaftsaustausch soll gefördert werden. Auftritte von KünsterInnen in beiden Ländern werden gefördert.

Artikel 9 - Kündigung
Der Vertrag kann nach einer zweiwöchigen Frist einseitig und mit Begründung von einem der Unterzeichner gekündigt werden, Die Freundschaft zwischen Dezirujo und Osikanien ist jedoch unzerbrechlich.

Artikel 10 - Laufzeit
Dieser Vetrag hat unbeschränkte Laufzeit

Artikel 11 - Inkrafttreten
Dieser Vertrag tritt nach Ratifizierung in Kraft.

Artikel 12 - Fortsetzungsverträge
Auf der Grundlage dieses Vertrages können weitere Verträge zur Vertiefung der Freundschaft und Kooperation in verschiedenen Bereichen geschlossen werde


Ratifiziert durch die Asembleo am 6-a septembro 2009

Thema: Grundlagenvertrag mit dem Attekarischen Reich 17.08.2009
Rafaela Belsongho

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Grundlagenvertrag mit dem Attekarischen Reich 17.08.2009 12.06.2010 10:54 Forum: Internaciaj kontraktoj

Grundlagenvertrag zwischen dem Attekarischen Reich und dem Matriarchat Dezirujo

Artikel 1 - Diplomatische Anerkennung
Das Attekarischen Reich und das Matriarchat Dezirujo erkennen sich mit Ratifizierung dieses Grundlagenvertrages diplomatisch an.

Artikel 2 - Botschaften
Die Unterzeichner bekräftigen Ihren Wunsch Botschafter auszutauschen, sofern Ihnen dies möglich ist.

Artikel 3 - Neutralitätsverpflichtung
Die Unterzeichner verpflichten sich in ihren internationalen Beziehungen der Drohung mit Gewalt oder ihrer Anwendung zu enthalten und ihre internationalen Streitfragen mit friedlichen Mitteln so zu
lösen, dass der Weltfrieden und die Sicherheit nicht gefährdet werden.

Artikel 4 - Status
Die Unterzeichner setzen den diplomatischen Status des jeweils anderen mindestens auf neutral oder äquivalent.

Artikel 5 - Innenpolitik
Die Unterzeichner verpflichten sich, die gegenseitige Achtung der Unabhängigkeit und Souveränität einzuhalten und sich nicht in die Innenpolitik des anderen einzumischen, außer es ist ausdrücklich erwünscht.

Artikel 6 - Hilfe
Die Unterzeichner verpflichten sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dem anderen bei Notwendigkeit humanitäre Hilfe zu leisten.

Artikel 7 - Kündigung
Der Vertrag kann nach einer zweiwöchigen Frist einseitig und mit Begründung von einem der Unterzeichner gekündigt werden.

Artikel 8 - Laufzeit
Dieser Vertrag hat unbeschränkte Laufzeit

Artikel 9 - Inkrafttreten
Dieser Vertrag tritt nach Ratifizierung in Kraft.

Artikel 10 - Fortsetzungsverträge
Auf der Grundlage dieses Vertrages können weitere Verträge zur Vertiefung der Freundschaft und Kooperation in verschiedenen Bereichen geschlossen werden.

Ratifiziert durch die Asembleo am 17-a auxgusto 2009

Thema: Vetrag über Anerkennung mit dem Medinat ha_Eretz 13.09.2009
Rafaela Belsongho

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Hits: 2147

Vetrag über Anerkennung mit dem Medinat ha_Eretz 13.09.2009 12.06.2010 10:53 Forum: Internaciaj kontraktoj

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Vertrag über gegenseitige Anerkennung zwischen der Republik Medinat ha_Eretz
« am: September 22, 2009, 09:23:19 »
ZitierenZitat


§1
ha_Eretz und das Matriarchat Dezirujo erkennen einander als unabhängige Staaten mit allen dazugehörigen territorialen und juristischen Privilegien und Rechten, die damit verbunden sind.

§2
ha_Eretz und das Matriarchet Dezirujo erkennen und respektieren ihre territoriale Integrität als unabhängige Staaten. Sie erheben keine territoriale Ansprüche an die Territorien, die der andere Staat für sich reklamiert.

§3
Die beiden Vertragsparteien akzeptieren ihre jetzigen und zuküftigen Regierung die den anderen Staaten regiert und erkennen ihre unbegrenzte de Facto und de Jure Staatsmacht über seine Nation und sein Volk an.

§4
Die beiden Vertragsparteien übernehmen die volle Verantwortung für die Sicherheit und die faire juristische Behandlung der Eigentumsrechte des Bürgers des jeweiligen anderen Staates auf ihren Territorien.
Sie garantieren die kulturelle, sprachliche und religiöse Freiheit der Bürger auf dem Gebiet des jeweils anderen Staates.
ha_Eretz und Dezirujo erlauben den Bürgern des anderen Staates um die Staatsbürgerschaft des anderen Staates unter Beibehaltung der ursprünglichen Staatsbürgerschaft zu ersuchen.

§5
ha_Eretz und das Matriarchat Dezirujo erlauben Handelsunternehme ohne Erhebung von Zusatzsteuern über dem einheimischen Niveau auf ihren Territorien.

§6
ha_Eretz erlaut zwischenmenschliche Kontakte wie Heiraten, Elternschaft und Gemeinschaftsleben einschließlich Reisefreiheit innerhalb der Republik und benachbarter Territorien innerhalb der gesetzlichen Beschränkungen.

§7
Der Wert der Währung des unabhängigen Staates des Matriarchats Dezirujo wird nach dem Kurs der gültigen Währung auf dem Territorium des Medinats Ha Eretz festgesetzt und anerkannt und ebenso andersherum.

§8
Absichtserklärung.
ha_Eretz und das Matriarchat Dezirujo versprechen weitere diplomatische, kulturelle und militärische Kontakte zu vereibaren als Folge der Ratifizierung dieses Vetrages.

§9
Die beiden Vertragsparteien erlauben und werden versuchen Botschaften anderen Staat einzurichten, die nach internationalen Recht als ständige Vertreter handeln.

§9
Benachrichtigungszeitraum.
Der Vertrag hat einen 20 Tage Benachtrichtigungszeitraum bezüglich Veränderungen oder Kündigungen.

Ratifiziert durch die Asembleo am 13-a septembro 2009

Thema: Grundlagenvertrag mit der Freien Republik Tir na nOg 30.09.2009
Rafaela Belsongho

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Hits: 1902

Grundlagenvertrag mit der Freien Republik Tir na nOg 30.09.2009 12.06.2010 10:52 Forum: Internaciaj kontraktoj

Grundlagenvertrag zwischen der Freien Republik Tír na nÒg und dem Matriarchat Dezirujo

Artikel 1 - Diplomatische Anerkennung
Die Freie Republik Tír na nÒg und das Matriarchat Dezirujo erkennen
sich mit Ratifizierung dieses Grundlagenvertrages diplomatisch an.

Artikel 2 - Botschaften
Die Unterzeichner bekräftigen Ihren Wunsch Botschafter auszutauschen, sofern Ihnen dies möglich ist. Die Botschaften sind jeweils unverletzbares exterritoriales Territorium des jeweils anderen Vertragspartners, ebenso wie Fahrzeuge der Botschaften und das die Botschafter diplomatische Immunität genießen

Artikel 3 - Neutralitätsverpflichtung
Die Unterzeichner verpflichten sich in ihren internationalen
Beziehungen der Drohung mit Gewalt oder ihrer Anwendung zu enthalten
und ihre internationalen Streitfragen mit friedlichen Mitteln so zu
lösen, dass der Weltfrieden und die Sicherheit nicht gefährdet werden.

Artikel 4 - Status
Die Unterzeichner setzen den diplomatischen Status des jeweils anderen mindestens auf neutral oder äquivalent.

Artikel 5 - Innenpolitik
Die Unterzeichner verpflichten sich, die gegenseitige Achtung der Unabhängigkeit und Souveränität einzuhalten und sich nicht in die Innenpolitik des anderen einzumischen, außer es ist ausdrücklich erwünscht.

Artikel 6 - Hilfe
Die Unterzeichner verpflichten sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dem anderen bei Notwendigkeit humanitäre Hilfe zu leisten.

Artikel 7 - Kündigung
Der Vertrag kann nach einer zweiwöchigen Frist einseitig und mit Begründung von einem der Unterzeichner gekündigt werden.

Artikel 8 - Laufzeit
Dieser Vetrag hat unbeschränkte Laufzeit

Artikel 9 - Inkrafttreten
Dieser Vertrag tritt nach Ratifizierung in Kraft.

Artikel 10 - Fortsetzungsverträge
Auf der Grundlage dieses Vertrages können weitere Verträge zur Vertiefung der Freundschaft und Kooperation in verschiedenen Bereichen geschlossen werden.

ratifiziert am 30-a oktobro 2009

Thema: Statuto de la Asembleo 14a de julio 2009
Rafaela Belsongho

Antworten: 0
Hits: 1926

Statuto de la Asembleo 14a de julio 2009 03.06.2010 18:07 Forum: La legho arhhivo

§1 Die Asembleo ist die Legislative des Matriarchats Dezirujos. Ihre Befugnisse legt die Verfassung des Matriarchats Dezirujos fest.

§2 Die Asembleo besteht aus jenen BürgerInnen Dezirujos, die von ihren Komunarden delegiert werden und die sich in der Versammung als
Deputierte registrieren. *so* also jeder der will *so*

§3 Die Asembleo trifft ihre Beschlüse mit einfacher Mehrheit, es sei denn die Verfassung bestimmt etwas Anderes.

§4 Die Asembleo wählt aus ihrer Mitte eine Estrarino (Vorsitzende) mit einfacher Mehrheit.

§5 Die Estrarino beruft die Sitzungen ein und leitet sie. Sie organisiert die Arbeit Asembleo.

§6 Das Mandat ist frei. Jede Abgeordnete ist nur ihrem Gewissen verpflichtet.

§7 Jede Abgeordnete hat Rederecht und kann Anträge stellen.

§8 Die Asembleo tagt ständig. Die konstituierenden Sitzung wird von der jüngsten Abgeordneten geleitet. Die konstituierende Sitzung wird von der Hohepriesterin einberufen.

§9 Die Tätigkeit einer Abgeordneten ist ehrenamtlich.

§10 Abstimmungen werden für 48 Stunden angesetzt. Die Estrarino leitet sie ein und beendet sie.

§11 Die Arbeitssprachen des Parlaments ist Deziranisch (*so* Esperanto bitte mit deutscher Übersetzung *so*)

§12 Die Asembleo hat ihren Sitz in Sankta Magdalena.

§13 Die Abgeordnete haben zu Beginn ihrer Tätigkeit einen Eid auf die Verfassung Dezirujos abzulegen. Dieser ist mit den Worten zu leisten: "Mi jhuras respekti kaj defendi la konstitucon de la Matriarkeco Dezirujo . Mi jhuras en la nomo de la sankta Magdalena kaj la sankta Katerina de Osiko."

§14 Dieses Statut kann mit einfacher Mehrheit abgeändert werden.

§15 Die Hohepriesterin beruft die erste Sitzung ein und leitet sie bis zur Wahl der Estrarino de la Asembleo. Die Hohepriesterin selbst hat kein Stimmrecht in der Asembleo und gehört ihr nicht als Mitglied an. Sie hat aber zu jeder Zeit Rederecht.

Verabschiedet am 14. Juli 2009

Thema: Civitaneca legho / Staatsbürgerschaftsgesetz 22a septembro 2009
Rafaela Belsongho

Antworten: 0
Hits: 1840

Civitaneca legho / Staatsbürgerschaftsgesetz 22a septembro 2009 03.06.2010 18:06 Forum: La legho arhhivo

§ 1 Antrag
1. Die Staatsbürgerschaft wird auf Antrag vergeben.
2. Der Antrag muss folgende Informationen enthalten:
a) Vor- und
Nachname
b) Geburtsdatum
c) Adresse
d) sonstige
Staatsbürgerschaften
3. Das Innenministerium überprüft die Anträge und vergibt die Staatsbürgerschaften.

§ 2 Verweigerung und Entzug der Staatsbürgerschaft
1. Falsche Angaben im Antrag führen zur Verweigerung zur Erhaltung der Staatsbürgerschaft oder zum Entzug einer Staatsbürgerschaft.
2. Das Innenministerium entzieht und verweigert die mit falschen Angaben beantragten Staatsbürgerschaften.
3. Die Staatsbürgerschaft darf nur entzogen werden, sofern der Betroffene danach nicht staatsbürgerschaftslos ist.

§3 Weitere Staatsbürgerschaften
1. Weitere Staatsbürgerschaften sind zulässig.
2. Inhaber der osikanischen Staatsbürgerschaft erhalten automatisch auf Antrag die Staatsbürgerschaft von Dezirujo.

Beschlossen von
der Asembleo am 22-a septembro 2009

Thema: La stadiono
Rafaela Belsongho

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Hits: 1992

La stadiono 03.06.2010 18:03 Forum: Konkordo Betularbar

Konkordo ludas en la Konkordo Areno en Betularbar. La stadio havas lokon por 21.000 spektantoj.

Thema: La teamoj
Rafaela Belsongho

Antworten: 2
Hits: 3490

La piedpilka teamo 03.06.2010 18:01 Forum: Konkordo Betularbar

La Piedpilko Teamo de Konkordo:

Golulinoj / Torhüterinnen
1 Nikoleta Teksisto
2 Amalia Fertono

La Defendo / Die Abwehr
3 Frapona Embrazuro
4 Hela Lumarko
5 Blanka Gado
6 Mila Sinkovska
7 Karina Schlumberger (Attekarien)
8 Mia Hirazako

Mezludistinoj/ Das Mittelfeld
9 Sekura Bieno
10 Ivona Urtiko
11 Hedera Kazumi
12 Sofia Lumesko
13 Larisa Sxtrumpardo
14 Ksenija Valverdo

Avanulinoj / Der Sturm
15 Junina Senzorgo
16 Trezora Onisko
17 Hedona Jungardeno
18 Zofia Lipego

Thema: La teamoj
Rafaela Belsongho

Antworten: 2
Hits: 3490

La teamoj 03.06.2010 17:59 Forum: Konkordo Betularbar

Chi tie estas publikata la aktualajn kadrojn de la teamon:

Hier werden die aktuellen Teamaufstelllungen veröffentlicht:

Thema: Membroj de la Asembleo
Rafaela Belsongho

Antworten: 0
Hits: 2539

Membroj de la Asembleo 03.06.2010 17:55 Forum: La Asembleo

Hier wird die stets aktualisierte Liste der Mitglieder der Asembleo veröffentlicht.

Chie tie estas publikigita la aktualan liston de la membroj de la Asembleo:

RAFAELA BELSONGXO (Betularbar) Estrarino de la Asembleo
Nadja CERVO (Nova Osiko)
Servio MONTERO (Sankta Magdelena)
Pura OBSTINADO (Verdurbo)
Plezura OKAZAKO (Kabo Oro)
Sincera TONDRO (Sankta Magdalena)
Stella BELEGO (Osikurbo)
Belinda FEMURO (Kverkmonto)

Thema: Proponoj / Anträge
Rafaela Belsongho

Antworten: 1
Hits: 3175

Proponoj / Anträge 03.06.2010 17:53 Forum: La Asembleo

Chi tie oni povas meti propojn. Ili metos tiam sur la tagordon. Chiu gedeputito rajtas meti leghprojetojn auh proponojn por la tagordo.

Hier können Anträge gestellt werden. Sie werden dann auf die Tagesordnung gesetzt. Jede Abgeordnete ist berechtigt Anträge und Gesetzesvorschläge zu stellen.

Thema: La Statuto / Geschäftsordnung
Rafaela Belsongho

Antworten: 0
Hits: 2038

La Statuto / Geschäftsordnung 03.06.2010 17:44 Forum: La Asembleo

Hier die aktuelle Version der Geschäftsordnung:

§1 Die Asembleo ist die Legislative des Matriarchats Dezirujos. Ihre Befugnisse legt die Verfassung des Matriarchats Dezirujos fest.

§2 Die Asembleo besteht aus jenen BürgerInnen Dezirujos, die von ihren Komunarden delegiert werden und die sich in der Versammung als Deputierte registrieren. *so* also jeder der will *so*

§3 Die Asembleo trifft ihre Beschlüse mit einfacher Mehrheit, es sei denn die Verfassung bestimmt etwas Anderes.

§4 Die Asembleo wählt aus ihrer Mitte eine Estrarino (Vorsitzende) mit einfacher Mehrheit.

§5 Die Estrarino beruft die Sitzungen ein und leitet sie. Sie organisiert die Arbeit Asembleo.

§6 Das Mandat ist frei. Jede Abgeordnete ist nur ihrem Gewissen verpflichtet.

§7 Jede Abgeordnete hat Rederecht und kann Anträge stellen.

§8 Die Asembleo tagt ständig. Die konstituierenden Sitzung wird von der jüngsten Abgeordneten geleitet. Die konstituierende Sitzung wird von der Landesvorsitzenden einberufen.

§9 Die Tätigkeit einer Abgeordneten ist ehrenamtlich.

§10 Abstimmungen werden für 48 Stunden angesetzt. Die Estrarino leitet sie ein und beendet sie.

§11 Die Arbeitssprachen des Parlaments ist Deziranischh (*so* Esperanto bitte mit deutscher Übersetzung *so*)

§12 Die Asembleo hat ihren Sitz in Sankta Magdalena.

§13 Die Abgeordnete haben zu Beginn ihrer Tätigkeit einen Eid auf die Verfassung Dezirujos abzulegen. Dieser ist mit den Worten zu leisten: "Mi jxuras respekti kaj defendi la konstitucon de la Matriarkeco Dezirujo . Mi jxuras en la nomo de la sankta Magdalena kaj la sankta Katerina de Osiko."

§14 Dieses Statut kann mit einfacher Mehrheit abgeändert werden.

§15 Die Hohepriesterin beruft die erste Sitzung ein und leitet sie bis zur Wahl der Estrarino de la Asembleo. Die Hohepriesterin selbst hat kein Stimmrecht in der Asembleo und gehört ihr nicht als Mitglied an. Sie hat aber zu jeder Zeit Rederecht.

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