Dezirujo (http://www.boardking.de/v4/boards/Dezirujo/index.php)
- La Shtato (http://www.boardking.de/v4/boards/Dezirujo/board.php?boardid=6)
-- La Asembleo (http://www.boardking.de/v4/boards/Dezirujo/board.php?boardid=10)
--- La Statuto / Geschäftsordnung (http://www.boardking.de/v4/boards/Dezirujo/threadid.php?threadid=17)


Geschrieben von Rafaela Belsongho am 03.06.2010 um 17:44:

La Statuto / Geschäftsordnung

Hier die aktuelle Version der Geschäftsordnung:

§1 Die Asembleo ist die Legislative des Matriarchats Dezirujos. Ihre Befugnisse legt die Verfassung des Matriarchats Dezirujos fest.

§2 Die Asembleo besteht aus jenen BürgerInnen Dezirujos, die von ihren Komunarden delegiert werden und die sich in der Versammung als Deputierte registrieren. *so* also jeder der will *so*

§3 Die Asembleo trifft ihre Beschlüse mit einfacher Mehrheit, es sei denn die Verfassung bestimmt etwas Anderes.

§4 Die Asembleo wählt aus ihrer Mitte eine Estrarino (Vorsitzende) mit einfacher Mehrheit.

§5 Die Estrarino beruft die Sitzungen ein und leitet sie. Sie organisiert die Arbeit Asembleo.

§6 Das Mandat ist frei. Jede Abgeordnete ist nur ihrem Gewissen verpflichtet.

§7 Jede Abgeordnete hat Rederecht und kann Anträge stellen.

§8 Die Asembleo tagt ständig. Die konstituierenden Sitzung wird von der jüngsten Abgeordneten geleitet. Die konstituierende Sitzung wird von der Landesvorsitzenden einberufen.

§9 Die Tätigkeit einer Abgeordneten ist ehrenamtlich.

§10 Abstimmungen werden für 48 Stunden angesetzt. Die Estrarino leitet sie ein und beendet sie.

§11 Die Arbeitssprachen des Parlaments ist Deziranischh (*so* Esperanto bitte mit deutscher Übersetzung *so*)

§12 Die Asembleo hat ihren Sitz in Sankta Magdalena.

§13 Die Abgeordnete haben zu Beginn ihrer Tätigkeit einen Eid auf die Verfassung Dezirujos abzulegen. Dieser ist mit den Worten zu leisten: "Mi jxuras respekti kaj defendi la konstitucon de la Matriarkeco Dezirujo . Mi jxuras en la nomo de la sankta Magdalena kaj la sankta Katerina de Osiko."

§14 Dieses Statut kann mit einfacher Mehrheit abgeändert werden.

§15 Die Hohepriesterin beruft die erste Sitzung ein und leitet sie bis zur Wahl der Estrarino de la Asembleo. Die Hohepriesterin selbst hat kein Stimmrecht in der Asembleo und gehört ihr nicht als Mitglied an. Sie hat aber zu jeder Zeit Rederecht.

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